safety_NET - Markus Riedl
Computerforensik, Gutachtenerstellung, spezielle Ermittlungen, professionelle Datenrettung, sichere Datenlöschung und Datenträgerentsorgung
Mit Hilfe von Spezialsoftware können wir Daten sichtbar machen, welche eigentlich nicht oder nicht mehr lesbar sein sollten. Durch den Einsatz spezieller technischer Vorkehrungen und der Eigenart dieser Software zerstören oder verändern wir dabei keinerlei Daten und setzen selbst keine Spuren. Somit ist es uns möglich, Hinweise und Spurenfragmente zu finden, welche in gerichtlichen (= Forensik) Verfahren als eindeutiger Sachbeweis gelten. Langjährige Erfahrung und Praxis, viele Spezialkurse und Seminare sowie das nötige Fachwissen und Verständnis zeichnen uns als hervorragende Computerforensiker aus. Kontaktieren sie uns wenn sie mehr über dieses Spezialgebiet der Informationstechnologie erfahren wollen und informieren sie sich über Möglichkeit und den Nutzen der Gutachtenerstellung.
Sie haben den Verdacht, dass sich bestimmte Personen absichtlich wider der von ihnen erlassenen IT-Regeln verhalten ? Sie möchten, dass wir derartige Regelverstöße erkennen und dokumentieren (analyzing, monitoring, auditing), damit sie die vorgesehenen Schritte einleiten können ?
Datenrettung
Wie bereits erwähnt, können wir mit Hilfe von Spezialsoftware Daten restaurieren. Diese und spezielle andere Verfahren ermöglichen es uns auch gelöschte oder beschädigte Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder herzustellen. Bei Bedarf haben wir Zugriff auf verschiedene Speziallabors um mit Hilfe eines "Rein-Raumes" mechanisch defekte Datenträger bearbeiten und "reaktivieren" zu können.
Gegenüber vielen anderen Anbietern von computerforensischen Dienstleistungen zeichnen uns echte langjährige Erfahrung, laufende Fachpraxis
auf diesem Spezialgebiet und ein sehr gutes Verständnis der nationalen Rechtsvorschriften aus.
Sie können sich daher darauf verlassen, dass unsere Forensikspezialisten auch wirklich wissen was sie zu tun haben und auch das finden und
herausarbeiten werden, was für ein Gutachten letztendlich benötigt wird.
Neben
gerichtlichen Gutachten erstellen wir auch Privatgutachten für Anwälte, Unternehmen und Privatpersonen.
Allerdings bekommen sie von uns auf keinen Fall so genannte "Gefälligkeitsgutachten". Wir sind ein seriöses Unternehmen. Daher weisen wir schon
an dieser Stelle darauf hin, dass wir niemals "garantieren" können, dass das Gutachten auch das bestätigen wird, was sie von diesem eventuell erwarten.
Wir werden sie jedoch bereits im Prüfverfahren auf die Chancen oder Risiken der Befundaufnahme hinweisen. Dies kann jedoch immer nur im speziellen Fall
einzeln entschieden werden. Pauschale Versprechen betrachten wir als unseriös.
Wer kann von computerforensischen Gutachten profitieren und wofür könnten diese verwendet werden?
Rechtsanwälte
Neben den klassischen Strafverfahren (§§ 118a - 148a) können sie auch in Zivilverfahren als auch in Außerstreitfragen auf Sachverhalte treffen,
welche Computeranlagen oder elektronische Kommunikation (E-Mail, etc.) berühren.
Nehmen wir zum Beispiel ein Scheidungsverfahren. Ihr Mandant vermutet, dass der Ehepartner die elektronische Kommunikation überwacht oder den
Computer ihres Mandanten manipuliert hat um an dessen Passwörter oder Dateien unbemerkt zu gelangen. Hier kann der konkrete Nachweis dieser
Manipulation und die zeitliche und räumliche Einschränkung auf den Verursacher sehr wertvoll im weiteren Verfahrensverlauf sein.
Auch der Nachweis, dass tatsächlich keine der vermuteten Manipulationen stattgefunden haben wird ihnen im Verfahren helfen.
Unternehmen
Wenn sie vermuten, dass ihre IT-Systeme "gehackt" worden sind, so möchten sie vielleicht den Sachbeweis dafür erhalten und wahrscheinlich
auch die Methodik des Eindringens in ihre Systeme erfahren.
Sollten sie die Sicherheitslücke in einem ihrer IT-Verantwortlichen oder IT-Anwender vermuten, so wird ihnen das computerforensische
Gutachten im weiteren Rechtsstreit (Arbeitsgericht, ...) sehr gute Dienste leisten oder diesen Prozess von vornherein unnötig erscheinen lassen.
Versicherungen
Wir arbeiten bereits jetzt mit Schadensabteilungen verschiedener österr. Versicherungen zusammen. Speziell können wir im behaupteten
Schadensfall von EDV-Systemen prüfen, ob der angegebene Schaden in kausalem Zusammenhang mit der behaupteten Ursache stehen kann und ob
das Gerät dem Geschädigten überhaupt zuzurechnen ist.
Im Falle von immateriellen Schäden (zB. Verlust von Daten, etc.) können wir ihnen vielleicht helfen, die Schadenssumme zu minimieren.
Da wir uns hier nicht unbedingt "in die Karten schauen lassen" möchten, ersuchen wir sie um telefonische Kontaktaufnahme für detaillierte Auskünfte.
Privatpersonen
Auch Privatpersonen können Interesse an "verborgenen" Informationen ihrer Personalcomputer haben. Soweit dies rechtlich zulässig ist
(Datenschutz und allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) überprüfen wir gerne ihre Computeranlagen um das festzustellen und in einem Gutachten zu
dokumentieren, was sie vermuten.